Am 9. Dezember 2023 haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber in Potsdam auf ein Tarifergebnis für die rund zweieinhalb Millionen Landesbeschäftigten verständigt. Kernelemente des Abschlusses sind Sonderzahlungen (Inflationsausgleich) in Höhe von insgesamt 3.000 Euro und eine Gehaltserhöhung in zwei Schritten. Für Dezember 2023 gibt es eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro. In den Monaten Januar bis Oktober 2024 folgen monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 120,- Euro, die ebenfalls steuer- und abgabenfrei sind, also netto wie brutto. Im November 2024 werden die Tabellenentgelte um 200,- Euro erhöht, im Februar 2025 dann um weitere 5,5 Prozent. Die Laufzeit beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025.
Für studentische Beschäftigte werden im Einigungspapier Mindestentgelte in Höhe von 13,25 Euro zum Sommersemester 2024, erhöht auf 13,98 Euro ab dem Sommersemester 2025 und Mindestvertragslaufzeiten von in der Regel 12 Monaten festgelegt. Dies ist zwar noch kein Tarifvertrag („TV Stud“), aber ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Die Gewerkschaften hatten auch gefordert, die im Jahr 2022 für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst vereinbarten Verbesserungen zu übernehmen. Dieses Ziel wurde nur teilweise erreicht. Auch für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder werden ab 1. Oktober 2024 die Stufenlaufzeiten der S-Tabelle an die der allgemeinen Tabelle angepasst. Nur in den Stadtstaaten werden die SuE-Zulagen in Höhe von 130,- Euro und 180,- Euro eingeführt. Die zusätzlichen freien Tagen lehnten die Länder-Arbeitgeber rigoros ab.
Für die Stadtstaaten wurden außerdem Öffnungsklauseln zu landesbezogenen Regelungen über weitere Zulagen vereinbart. Die sogenannte Hauptstadtzulage soll tarifiert werden.
Bis zum Tarifabschluss war es ein langer Weg mit drei intensiven Verhandlungsrunden. GEW-Verhandlungsführer Daniel Merbitz dankte den Kolleg*innen, die sich an den Warnstreiks beteiligt haben: "Die Landesbeschäftigten halten Anschluss an die Kolleg*innen bei Bund und Kommunen. Wir haben einen Einstieg in Tarifverhandlungen für studentische Beschäftigte und wir haben eine Zusage, im nächsten Jahr über die Weiterentwicklung der Lehrkräfte-Entgeltordnung zu verhandeln. Ohne die tollen und vielen Warnstreiks wäre all das nicht möglich gewesen."
Die Gewerkschaften haben die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen der Länder und die Versorgungsempfänger*innen gefordert. Dies muss aber von den Landesparlamenten noch beschlossen werden.
Dieses Tariftelegramm kann man hier auch als pdf herunterladen, um es für einen Aushang auszudrucken.
Quelle: GEW Tariftelegramm, 9.12.2023
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