Bei ernsthafter Erkrankung kann nur der*die Versicherte selbst Beihilfeanträge stellen, nicht einmal die Ehegatten. Deshalb ist es sehr sinnvoll, diese Beihilfevollmacht schon vorsoglich in der Schublade zu haben. Es können zwei Personen eingetragen werden. Das Formular ist zu finden beim LBV NRW.
Neuigkeiten 27.05.2021